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Persönliche Gegenstände gemäß der Dauer und dem Zweck Ihrer Reise dürfen Zollfrei eingeführt werden.
Begrenzungen bestehen für folgende Waren:
250 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 gr. Tabak, 1 Liter Spirituosen und 2 Liter Wein.
Haustiere können mit dem erforderlichen Veterinärmedizinischen Impfpass eingeführt werden.
Medikamente dürfen für den eigenen Verbrauch in bestimmten Mengen mitgebracht werden.
Bei der Ausfuhr gibt für Schmuck und Antiquitäten besondere Auflagen. Bitte beachten Sie, das auch für die Einfuhr nach Deutschland und Österreich gewisse Bestimmungen gelten.
Da sich die Zollbestimmungen von Zeit zu Zeit geringfügig ändern können, informieren Sie sich bitte im voraus.
Wichtige Informationen Seit dem 01.01.2009 neue Zollfreiheit fürs Handgepäck bei einer Einreise aus nicht EU-Länder. Infos hier.
Informationen sind aus verschiedene Quellen.
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